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Stimmrecht
Seit 1. Juli 1992 können Sie vom Ausland her am politischen Leben in der Schweiz (d.h. an Abstimmungen über eidgenössische Vorlagen sowie an den Nationalratswahlen) teilnehmen, ohne deswegen in die Schweiz reisen zu müssen.
Als Auslandschweizer oder Auslandschweizerin können Sie brieflich vom Ausland her Ihre politischen Rechte wahrnehmen, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben
- mindestens 18 Jahre alt sind und
- bei einer schweizerischen Vertretung registriert sind.
Sofern sie die obgenannten Bedingungen erfüllen, können Sie sich entweder persönlich beim Regionalen Konsularcenter Wien anmelden oder das nachstehende Formular abrufen und ausdrucken, es ausfüllen und per Post an das Regionale Konsularcenter senden.
Die von Ihnen bestimmte Stimmgemeinde wird Ihnen die Eintragung ins Stimmregister schriftlich bestätigen.
Nebst den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates informieren Sie auch die "Schweizer Revue" sowie Schweizer Radio International ausführlich über Wahlen und Abstimmungen.
Bei Adressänderungen genügt es diese nur dem Regionalen Konsularcenter mitzuteilen, welche die Stimmgemeinde über die Änderung informiert.
Formular Adressänderung
Für weitere Fragen hilft Ihnen gerne unser Regionales Konsularcenter weiter.
Meldung als Stimmberechtigter Auslandschweizer (pdf, 28 Kb)
