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Regionales Konsularcenter Südosteuropa
c/o Schweizerische Botschaft Bukarest
Str. Grigore Alexandrescu 16-20
4. Stock
010626 Bukarest, Rumänien

Tel.: +40 (0)21 206 16 00
Fax: +40 (0)21 206 16 20
E-Mail:  suedosteuropa@eda.admin.ch

Sie befinden sich hier:

AHV / IV

Die Rentendossiers der AHV Rentenbezüger (Altersrente) sowie die Dossiers der IV Rentenbezüger für Auslandschweizer werden bei der Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf von den unten aufgeführten Stellen bearbeitet. Die gesamte Korrespondenz wird von der ZAS mit den Rentenbezügern direkt geführt. Das Regionale Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest kann deshalb keine Auskünfte betreffend Rentendossiers erteilen. Wenden Sie sich also bitte direkt an die ZAS in Genf:

Für nähere Angaben betreffend AHV-Leistungen wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung, Leistungen
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100
1211 Genf 2

Tel.: +41 (0)22 795 91 11
Fax: +41 (0)22 795 97 03 

Für nähere Angaben betreffend IV-Leistungen wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
IV-Leistungen für Auslandschweizer
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100
1211 Genf 2

Tel.: +41 (0)22 795 91 11
Fax: +41 (0)22 795 99 50

Die schweizerischen Vertretungen tragen ebenfalls Ihren Teil zur Durchführung der Freiwilligen Versicherung bei und können zur Erfüllung diverser Aufgaben, wie etwa Auskünfte an Versicherte erteilen, hinzugezogen werden. 
 

Soliswiss 
 
Da seit dem 1. April 2001 für Schweizer, welche im EU-Raum wohnen, der freiwillige Beitritt zur AHV nicht mehr möglich ist, hat die Genossenschaft Solidaritätsfonds für Auslandschweizer, Soliswiss, ihr Angebot erweitert und offeriert ihren Mitgliedern heute auch Lebens- und Rentenversicherungen:

Soliswiss
Genossenschafts Solidaritätsfonds für Auslandschweizer
Gutenbergstrasse 6
CH-3011 Bern
Tel.: +41 (0)31 381 04 94
Fax: +41 (0)31 381 60 28 
http://www.soliswiss.ch/ Soliswiss

Sie können Ihre Rentenversicherung für sich oder für sich und eine weitere Person abschliessen. Ihre garantierte Rente wird so lange ausbezahlt, wie eine der versicherten Personen lebt. Zusätzlich werden Ihnen nicht garantierte Überschüsse ausbezahlt. Im Todesfall wird ein allfälliger Rückkaufswert an die von Ihnen Begünstigten ausbezahlt.

Für weitere Fragen betreffend AHV/IV und Sozialversicherung wenden Sie sich bitte an das Regionale Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest.
Tel.: +40 (0)21 206 16 00
E-Mail:  suedosteuropa@eda.admin.ch